Die E-Rechnung ist Pflicht

Alle Dienstleister, die für Behörden und andere öffentliche Auftraggeber tätig werden, müssen seit dem 27. November ihre Rechnungen mit einem Betrag von mehr als 1000 Euro als elektronische bzw. E-Rechnung einreichen. Was es mit der E-Rechnung auf sich hat, was bei der Erstellung zu beachten ist und wo man nähere Informationen findet, habe ich in einem Blog-Post für den DVÜD zusammengefasst.