Alle Dienstleister, die für Behörden und andere öffentliche Auftraggeber tätig werden, müssen seit dem 27. November ihre Rechnungen mit einem Betrag von mehr als 1000 Euro als elektronische bzw. E-Rechnung einreichen. Was es mit der E-Rechnung auf sich hat, was bei der Erstellung zu beachten ist und wo man nähere Informationen findet, habe ich in einem Blog-Post für den DVÜD zusammengefasst.